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SH-NEWS 2010/133 vom 15.07.2010: Bundeseinheitliche Rufnummer ab 2011

Ärztlicher Bereitschaftsdienst bald mit neuer einheitlicher Rufnummer...

(KBV/LAG SH-Schn.) Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben von der Bundesnetzagentur den Zuschlag erhalten, in Deutschland eine einheitliche Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst einzuführen.

Unter der kostenlosen Nummer 116 117 können sich Patienten künftig außerhalb der Praxiszeiten an einen Bereitschaftsarzt in ihrer Umgebung vermitteln lassen.

Bislang gibt es sehr viele unterschiedliche Rufnummern für den ärztlichen Bereitschaftsdienst, oft sogar mehrere in einem Bundesland, die überdies schwer zu merken sind. Das soll nun geändert werden.

Die neue Telefonnummer für den Ärztebereitschaftsdienst soll sowohl fürs Handy und Festnetz gelten. Es umfasst zudem alle Festnetz- und Mobilfunkanbieter.

Perspektivisch soll es auch eine einheitliche Rufnummer auch in ganz Europa geben. Eine Aussage zum Zeitpunkt kann dazu jedoch noch nicht gemacht werden.

Die KVen haben seit dem Zuschlag durch die Bundesnetzagentur nun 180 Tage Zeit, um die neue Nummer einzurichten.

Ab dem 01.01.2011 soll der Bereitschaftsdienst dann fĂĽr einen Ăśbergangszeitraum sowohl ĂĽber die alten Nummern als auch ĂĽber 116 117 erreichbar sein.
Bis dahin gelten noch die bisherigen Durchwahlnummern. Die Patienten werden dann ĂĽber ihre Ortskennung mit dem regionalen Bereitschaftsdienst verbunden.

Bundesweit sind im vergangenen Jahr beim Ärztebereitschaftsdienst etwa acht Millionen Anrufe eingegangen.

Der Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit dem Notdienst.

Den Ärztebereitschaftsdienst ruft man dann an, wenn man sich in einer nicht lebensbedrohlichen gesundheitlichen Situation befindet, also keinen Notarzt oder Rettungswagen benötigt.
Darunter fallen zum Beispiel Symptome wie Fieber, Schüttelfrost oder starke Erkältungen.
Die Rufnummer ist am Abend, in der Nacht und am Wochenende geschaltet, also dann, wenn die regulären Hausärzte ihre Praxen geschlossen haben.

In lebensbedrohlichen Situationen gilt weiterhin die Rufnummer 112.

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